Am besten den Untermietvertrag senden

Sie sind verpflichtet, Ihre:n Vermieter:in (resp. die Hausverwaltung) über die Untervermietung zu informieren und eine Zustimmung einzuholen. Idealerweise senden Sie eine Kopie des Untermietvertrages mit der Bitte, Ihnen die Zustimmung zu erteilen. Aus dem Untermietvertrag gehen alle relevanten Angaben hervor: Mietpreis, Mietdauer, Personalien der Untermieter:innen etc.

Kostenlose Musterbriefe zum Einholen der Einwilligung zur Untermiete beim Vermieter, der Eigentümerin oder der Verwaltung finden Sie hier.

Lehnt Ihr:e Vermieter:in die Untervermietung ab, können Sie eine schriftliche Begründung verlangen. Oft liegt keiner der im Gesetz (Art. OR 262) beschriebenen Ablehnungsgründe vor, so dass die Untervermietung bewilligt werden muss.

UMS Online Vertragstool nutzen

Wenn Sie Ihren Untermietvertrag über das UMS Online-Vertragstool erstellen und ihn dann Ihre:r Vermieter:in senden, sieht sie/er zudem, dass Sie Ihre Wohnung über uns und damit sicherer und rechtlich korrekt vermieten, was zusätzlich Vertrauen und Goodwill schafft.

Was riskiere ich, wenn ich den Vermieter nicht informiere?

Sofern Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Untermiete erfüllen, riskieren Sie aus rechtlicher Sicht wenig. Ihr:e Vermieter:in muss die Bewilligung auch nachträglich erteilen.

Etwas anders sieht es aus in der Westschweiz. Hier bestehen Rahmenmietverträge, die verlangen, dass die Zustimmung de:r Vermieter:in in schriftlicher Form vorliegen muss.

Wir empfehlen in jedem Fall, Ihre:n Vermieter:in zu informieren, damit sie/er sich nicht hintergangen fühlt, aber auch, um irritierenden Begegnungen zwischen Ihren Untermieter:innen und der Vermieterin oder dem Hauswart vorzubeugen.

Sind Sie hingegen nicht sicher, ob Sie die rechtlichen Bedingungen erfüllen, oder beabsichtigen Sie, Ihre:n Vermieter:in absichtlich nicht zu informieren, riskieren Sie sehr viel. Erfährt Ihr:e Vermieter:in im Nachhinein von der Untervermietung, kann Ihnen erstens die Wohnung gekündigt werden (je nach Schweregrad des Vertrauensmissbrauchs sogar innert 30 Tagen), und zweitens kann man von Ihnen die Herausgabe des gesamten Gewinns verlangen, den Sie durch im Falle eine Mietzinsaufschlags erzielt haben (siehe auch: Risiken kennen und vermeiden).

Sämtliche Informationen ohne Gewähr.

Weiterführende Informationen

[PDF] Rahmenmietvertrag Westschweiz

[PDF] Rahmenmietvertrag Waadt

[Link] Kostenlose Musterbriefe zum Einholen der Zustimmung zur Untermiete