Muss ich die Einnahmen aus der Untermiete versteuern?

Nein, wenn Sie mit der Miete keinen Gewinn erzielen, sind die Einnahmen nicht steuerpflichtig. Verlangen Sie aber einen höheren Mietzins oder bieten Sie Dienstleistungen (z. B. Reinigung, Frühstück etc.) in beträchtlichem Mass gegen Entgelt an, müssen Sie den Gewinn bei den Nebeneinkünften auf der Steuererklärung angeben und versteuern.

Muss ich Kurtaxen bezahlen?

Wenn Ihr:e Untermieter:innen bei der Gemeinde gemeldet sind, müssen Sie keine Kurtaxen, Übernachtungsabgaben, Gasttaxen etc. bezahlen. Dasselbe gilt, wenn sich Ihre Untermieter:innen als Wochen- oder Kurzaufenthaltende auf der Gemeinde angemeldet haben. Diese Regelungen können von Gemeinde zu Gemeinde variieren, der Grundsatz bleibt jedoch meist derselbe.

Muss ich meine Untermieter:innen auf der Gemeinde anmelden?

Die Regelungen bezüglich der Meldepflicht Ihrer Unter-/Mieter:innen sind kantonal unterschiedlich. In vielen Kantonen sind Sie verpflichtet, der Einwohnerkontrolle den Zu- oder Wegzug Ihrer Unter-/Mieter:innen zu melden (sogenannte Drittmeldepflicht -> siehe Grafik). Auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind, ist es sinnvoll, wenn Sie Ihre Unter-/Mieter:innen empfehlen, sich bei der Gemeinde zu melden. Die Gemeinde wird Ihre Unter-/Mieter:innen darüber informieren, ob eine persönliche Anmeldung notwendig ist.

Eine korrekte Anmeldung empfehlen wir auch in Bezug auf die Kurtaxenpflicht (siehe oben).

Drittmeldepflicht__

In den Kantonen Aargau, Luzern, Schaffhausen, Zug und Zürich können Sie Ihre Unter-/Mieter:innen direkt online anmelden: Online Anmeldung

Muss ich mich auf der Einwohnerkontrolle abmelden?

Wenn Sie die Schweiz für weniger als 3 Monate verlassen, müssen Sie sich üblicherweise nicht auf der Gemeinde abmelden. Verreisen Sie aber länger, nehmen Sie idealerweise vorgängig mit Ihrer Wohngemeinde Kontakt auf, um abzuklären, ob Sie sich offiziell abmelden müssen. Die Meldebedingungen sind kantonal unterschiedlich. Massgeblich für die Meldepflicht ist jedoch meist die Frage, ob Sie die Absicht haben, nach einem temporären Auslandaufenthalt wieder in die Schweiz zurückzukehren oder ob Sie Ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen.

Gerne empfehlen wir Ihnen dazu die Broschüren und Informationsseiten des Bundes.

Wenn Sie sich auf der Gemeinde abmelden, denken Sie daran, sich bei der zuständigen schweizerischen Auslandvertretung (Botschaft oder Konsulat) anzumelden: Online-Schalter für Auslandschweizer

Besondere Meldepflichten für Wehrdienstpflichtige finden Sie hier: Gesuch für Auslandurlaub

Sämtliche Informationen ohne Gewähr.