Der Unmut von Hoteliers und Vermieter:innen richtet sich gegen Private, die ihre Wohnung über Plattformen wie Airbnb oder Booking tageweise und mit Gewinnabsichten an Tourist:innen vermieten. Die Hoteliers wehren sich gegen eine Benachteiligung, die entsteht, weil sie Kurtaxen und andere Gebühren bezahlen und sich an Vorschriften (Feuerpolizei etc.) halten müssen. Die Vermieter:innen hingegen möchten verhindern, dass ihre Objekte gewinnorientiert weitervermietet werden.
Beides sind unseres Erachtens vertretbare Motive, haben aber nichts mit der Art von Untervermietung zu tun, die Sie über uns durchführen. Denn UMS-Anbieter:innen wollen ihre Objekte - anders als bei Airbnb oder Booking - längerfristig untervermieten mit dem Ziel der Kostenminimierung respektive Kostendeckung.
Verschiedene Medien berichten immer wieder von Mieter:innen, die ihre Wohnung überteuert weitervermieten - ein Phänomen, dem wir in den Städten mit grosser Wohnungsknappheit (Genf, Zürich) auch gelegentlich begegnen.
Bei uns handelt es sich aber um eine verschwindende Minderheit, die aus der Untervermietung Profit ziehen möchte.
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