Korrekt untervermieten


Kündigung durch Vermieter:in

Wenn Sie zu viel Miete verlangen, kann Ihr:e Vermieter:in die Untermiete verbieten.

Haben Sie die Wohnung bereits vermietet und Ihr:e Vermieter:in nicht informiert oder gar absichtlich getäuscht, kann diese:r Ihnen kündigen.

Für Sie kann das – abgesehen vom Verlust der Wohnung – auch weitere unangenehme Folgen haben. Denn Ihr:e Untermieter:in, mit de:r Sie eventuell einen laufenden Untermietvertrag haben, könnte von Ihnen Ersatz oder Schadenersatz für den Verlust der Wohnung verlangen.

Untermiete

Gewinn zurückzahlen

Noch kritischer wird es, wenn Sie in der Vergangenheit bereits zu überhöhten Bedingungen untervermietet haben. Erfährt Ihr:e Vermieter:in davon, kann sie/er rückwirkend die Herausgabe des gesamten Gewinns verlangen.

Aus der Rechtspraxis: Ein Mieter in Genf, der seine Wohnung zu einem überhöhten Mietzins untervermietet hat, wurde vom Bundesgericht zur Herausgabe des unrechtmässigen Gewinns von CHF 189’032.– an seinen Vermieter verurteilt (BGE 4A_594/2012).

Sämtliche Informationen ohne Gewähr.