Manchmal muss es schnell gehen, doch die Überweisung aus dem Ausland trifft erst nach der Wohnungsübergabe bei Ihnen ein.
Egal, mit welchem Hintergrund: Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, die Hausschlüssel erst auszuhändigen, wenn Sie die erste Zahlung erhalten haben – notfalls in bar.
Schliessen Sie in jedem Fall einen Untermietvertrag ab und halten Sie den Zustand der Wohnung sowie die Möblierung in einem Übergabeprotokoll fest.
Nutzen Sie zum Erstellen des Untermietvertrags am besten unser UMS Online Vertragstool. Damit können Sie Ihren Untermietvertrag ganz schnell und einfach online erstellen und abschliessen. Zudem werden Sie vom Tool automatisch informiert, wenn ein:e Interessent:in für einen Vertragsabschluss die UMS Sicherheitsprüfung noch nicht vollständig oder nur unter Vorbehalten durchlaufen hat. Auf Wunsch helfen wir Ihnen gerne dabei, den Vertrag zu erstellen.
Wenn Sie Ihre Wohnung untervermieten, bleiben Sie gegenüber Ihre:r Vermieter:in für die Wohnung und den Mietzins unverändert verantwortlich. Sie zahlen die Miete also auch, wenn Ihre Untermieter:innen mit den Zahlungen an Sie in Verzug sind. Ebenso bleiben Sie weiterhin für Schäden am Objekt verantwortlich, auch wenn diese von Ihren Untermieter:innen verursacht wurden.
Es ist deshalb empfehlenswert, Interessent:innen vor Vertragsabschluss auf Sicherheitsaspekte zu überprüfen.
Wir checken die Vertrauenswürdigkeit Ihrer künftigen Untermieter:innen im Rahmen des UMS Sicherheits-Systems anhand von Referenzen und Recherchen (z. B. Arbeitgeber:in, Handelsregister, Internet, Bonitätsauskünfte) und raten unseren Anbieter:innn, sich vor dem Abschluss eines Untermietvertrages in jedem Fall bei uns über die konkreten Ergebnisse unserer Abklärungen zu informieren.
Stellen Sie sicher, dass Sie für Ihre Untermieter:innen auch während Ihrer Abwesenheit innert nützlicher Frist erreichbar sind. Informieren Sie zudem eine Vertrauensperson (Verwandte oder Bekannte) über die Untervermietung und teilen Sie Ihren Untermieter:innen mit, an wen sie sich wenden können, falls Sie nicht erreichbar sind.
Grundsätzlich steht es Ihnen frei, eine Kaution resp. ein Mietzinsdepot zu verlangen (max. 3 Monatsmieten). Die Kaution ist im Gesetz aber relativ streng reglementiert. Näheres dazu geht aus Art. 257e OR des Obligationenrechts hervor.
Für UMS Security-Plus Kunden erübrigt sich eine Kautionsleistung Ihres Unter-/Mieters, weil die UMS Versicherung Schutz für Schäden am Mietobjekt, am Mobiliar sowie gegen Mietzinsausfall bietet (Selbstbehalt: CHF 500.-).
Falls Sie eine Kaution verlangen möchten, denken Sie daran, dass für die Kaution ein separates Konto eröffnet werden muss, das auf den Namen Ihre:r Untermieter:in lautet.
[PDF] Untermietvertrag - gratis Vorlage
[PDF] Übergabeprotokoll/Übernahmeprotokoll
[Link] UBS Mietkautionskonto
[Link] Credit Suisse Mietkautionskonto
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