Schliessen Sie einen schriftlichen Untermietvertrag ab und halten Sie den Zustand der Wohnung sowie die Möblierung in einem Übergabeprotokoll fest. Im Untermietvertrag ist genügend Raum, um auch weitere Absprachen zu regeln. Beide Formulare stehen Ihnen durch Klicken auf die entsprechenden Links kostenlos zur Verfügung.
Falls Sie Ihr Objekt vor dem Vertragsabschluss nicht besichtigt haben und Ihre Untervermieterin oder Ihren Untervermieter somit nicht persönlich kennen, empfehlen wir Ihnen, vor der ersten Zahlung mit uns Kontakt aufzunehmen - gerne vereinbaren wir einen sicheren Zahlungsweg für Sie.
Stellen Sie sicher, dass Sie auch während der Abwesenheit Ihrer Untervermieterin oder Ihres Untervermieters innert nützlicher Frist Kontakt herstellen können. Fragen Sie allenfalls vor Abreise de:r Untervermieter:in nach einer unterrichteten Kontaktperson, die in wichtigen Fällen als Stellvertretung dienen kann.
[Link] Bundesamt für Wohnungswesen - Wohnen in der Schweiz
[Link] Mieterinnen- & Mieterverband - Untermiete & Gemeinsam Wohnen
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