Die in ihren Grundzügen noch heute bestehende Verfassung der Schweiz wurde 1848 gegen den Willen der Nachbarländer eingeführt. Sie stellt das Volk über alles - die Stimmberechtigten können nicht nur ihre politischen Vertreter wählen, sondern auch über alle wichtigen Sachgeschäfte abstimmen. Und sie räumt den Kantonen weitreichende Kompetenzen ein: Steuersystem, Polizei, Schul- und Gesundheitswesen bleiben kantonal geregelt.
Die Verfassung bindet kleine Kantone, Randregionen und Sprachminderheiten durch ein Zweikammer-Parlament (National- & Ständerat) und eine siebenköpfige Regierung in die Verantwortung mit ein. So sind die vier grössten Parteien seit mehreren Jahrzehnten in der Regierung vertreten und es gibt keine grössere Oppositionspartei. Dieses sogenannte 'Konkordanzsystem' führt nach längeren Prozessen meist zu Kompromisslösungen, was für die politische Stabilität des Landes förderlich ist, aber bezüglich Tempo und Prägnanz der Entscheide auch nachteilig sein kann.
Viele Schweizer wurden von den demokratischen Mitwirkungsrechten geprägt und haben eine Abneigung gegen Autoritäten, auf die sie wenig Einfluss haben. Dies kann ein Grund dafür sein, dass die Schweiz als einziges zentraleuropäisches Land nicht der Europäischen Union beigetreten ist, obwohl die Schweiz sehr stark mit dem Ausland liiert ist (z.B. sind mehr als 20% der Einwohner Ausländer und 50% des Sozialprodukts werden im Ausland erwirtschaftet).
Aber gegen fremde Gesetze und fremde Richter hatten schon die alten Eidgenossen angekämpft und trotz aller guten Argumente lieben wir Schweizer eben auch unseren Sonderfall der Schweiz als heile Insel...
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